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Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kornbrennerei sind von den Benutzern bestimmte Regeln einzuhalten:

Der Mieter ist selbst selbsthaftender Verantwortlicher für seine Veranstaltung. Die Nutzung endet mit der Abnahme
  der Räumlichkeiten durch den Verschönerungsverein oder durch einen von ihm Beauftragten.
Der Mieter trägt Sorge, dass sich seine Gäste gemäß den Nutzungsbedingungen verhalten.
Bei Zuwiderhandlung der Nutzungsbedingungen und den Anordnungen des Verwalters, kann die weitere Nutzung der
  
Räumlichkeiten durch den Verschönerungsverein unverzüglich untersagt und ein bestehendes Vertragsverhältnis mit
  sofortiger Wirkung aufgehoben werden.
Nach der Nutzung sind die Räumlichkeiten im besenreinen Zustand zu verlassen und zu übergeben. Die Endreinigung
  ist im Mietpreis enthalten und erfolgt durch den Vermieter. Grobe Verschmutzungen sind durch die Veranstalterin/den
  Veranstalter zu beseitigen. Werden nach der Veranstaltung noch Verschmutzungen festgestellt, die eine zusätzliche
  Reinigung erfordern, sind die tatsächlichen Mehrkosten für diese Reinigung von der Veranstalterin/vom Veranstalter
  nachzuzahlen.
Jeder Mieter haftet persönlich für Schäden an und in dem zur Nutzung zur Verfügung gestellten Objekt, die durch
  seine Nutzung entstanden sind.
- Vor Verlassen des Hauses sind alle Lichter zu löschen, die Fenster zu schließen und beim Verlassen des Hauses
  die Türen ordnungsgemäß abzuschließen.
Für jede Veranstaltung ist vom Mieter ein Verantwortlicher zu bestimmen, der die Einhaltung der Hausordnung
  überwacht und gleichzeitig Ansprechpartner für den Verschönerungsverein ist.


Aufgrund ihrer Historie befindet sich die Kornbrennerei an einem Standort enger Bebauung. Der Verschönerungsverein
Gevelsberg ist daher an einer guten Nachbarschaft mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sehr interessiert. Nur so ist es
möglich, dass dauerhaft die Kornbrennerei als Haus für jedermann zur Verfügung stehen wird. Dies bedeutet für die
Nutzerinnen und Nutzer, außerdem darauf zu achten, dass

Gäste die an der Musikschule ausgewiesenen Parkplätze nutzen
die gesetzliche Nachtruhe beachten (ab 22 Uhr)
- unnötiges lautes An- und Abfahren sowie Türenschlagen vermeiden
-
Verunreinigungen außerhalb des Gebäudes beseitigt werden

Das genaue Nutzungsverhältnis regelt ein entsprechender Vertrag. Bestandteil des Vertrages ist die Hausordnung.

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